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Alles Wissenswerte zur 25. BAföG-Novelle

/ Bedarfssätze und Freibeträge steigen ab 1. August

Die 25. BAföG-Novelle: Wir haben alles zusammengestellt, was nötig ist, um den Durchblick zu kriegen.

Ab dem 1. August greift die 25. BAföG-Novelle der Bundesregierung. Die Bedarfssätze steigen um sieben Prozent, ebenso die Freibeträge der Eltern. Studierende mit eigener Wohnung können dann bis zu 735 Euro Ausbildungsförderung erhalten.

BAföG für rund 110.000 Empfänger mehr

Zusätzlich gibt es eine Reihe weiterer Änderungen: So werden Minijobs bis 450 Euro nicht mehr auf das BAföG angerechnet, der eigene Freibetrag steigt von 2.300 auf 7.500 Euro. Durch die Novelle (insbesondere durch die Erhöhung des Elternfreibetrags) sollen etwa 110.000 mehr Studierende und Schüler BAföG erhalten. 2014 bekamen rund 925.000 Schüler und Studenten die Ausbildungsbeihilfe.

Übersicht und Einordnung

Wir haben alles zusammengefasst, was man über die Novelle wissen muss und lassen sie von Experten bewerten: Hier geht es zur Zusammenfassung.

Ebenfalls hilfreich ist die Übersicht des Deutschen Studierendenwerks sowie der BAföG-Rechner.

Dennoch gilt: Es geht nichts über eine persönliche Beratung zum Thema! Wer ganz genau wissen will, was im Einzelfall herauskommt, sollte daher unbedingt einen Beratungstermin mit unseren Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeitern ausmachen.


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